#
„Schmerzpsychotherapie“ als Weiterbildung anerkannt
Auf dem 33. Deutschen Psychotherapeutentag in Berlin wurde am 17. November 2018 beschlossen, die „Spezielle Schmerzpsychotherapie“ als neuen Bereich in die Muster-Weiterbildungsordnung aufzunehmen. Dr. Paul Nilges und Dr. Anke Pielsticker haben die Beschlussvorlage für den DPT formuliert. Der Antrag wurde mit einer 2/3 Mehrheit angenommen.
Damit ist ein langjähriges berufspolitisches Ziel erreicht worden: eine bundesweite Weiterbildung „Spezielle Schmerzpsychotherapie“. Der nächste Schritt ist nun die Aufnahme der SSPT in die Weiterbildungsordnungen der Psychotherapeutenkammern der einzelnen Bundesländer. Erst danach wird es möglich sein, die neue Zusatzbezeichnung für SSPT als Weiterbildung in den Länderkammern zu beantragen. Bislang ist die SSPT in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen als Weiterbildung anerkannt.
Es kann damit demnächst für alle Absolventen die Zusatzbezeichnung „spezielle Schmerzpsychotherapie“ geführt werden. Mit der Anerkennung der SSPT als Zusatzbezeichnung ist auch eine verbesserte Anerkennung dieser Qualifikation im Medizinsystem verbunden. Auch für niedergelassene Schmerzpsychotherapeuten wird der Abschluss nun noch attraktiver werden. Es wäre denkbar, dass damit ggf. auch Sonderbedarfszulassungen im Bereich Schmerzpsychotherapie möglich werden oder ggf. auch zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten für die Behandlung chronischer Schmerzpatienten geschaffen werden.
Die zukünftige Weiterbildung SSPT wird in beiden Altersbereichen „Erwachsene“ und „Kinder und Jugendliche“ angeboten werden. Die Bestandteile der Weiterbildung wurden so konzipiert, dass Sie sowohl von angestellten als auch von niedergelassenen PP/KJP gut absolviert werden können.
Unter folgendem link können Sie die Musterweiterbildungsordnung einsehen (S.37-43):
https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2021/04/Muster-Weiterbildungsordnung_PP-und-KJP-der-BPtK.pdf
Bitte informieren Sie sich auch bei Ihrer zuständigen Psychotherapeutenkammer über die aktuell gültige Weiterbildungsordnung in Ihrem Bundesland.
VIER SCHMERZ-FACHGESELLSCHAFTEN – EINE WEITERBILDUNGSORDNUNG
Die vier führenden Schmerz-Fachgesellschaften haben sich auf gemeinsame Richtlinien für die Fort- und Weiterbildung in spezieller Schmerzpsychotherapie geeinigt.
Die Schmerz-Fachgesellschaften:
• Deutsche Schmerzgesellschaft e.V.
• Deutsche Gesellschaft für Psychologische Schmerztherapie und- forschung (DGPSF)
• Deutsche Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) und das
• Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS)
Damit Sie sich ein Bild von der Weiterbildung zum Schmerzpsychotherapeuten machen können, finden Sie nachstehend die Richtlinien im Original.
https://www.dgpsf.de/fort-und-weiterbildung/weiterbildungsordnung