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Institut für Schmerztherapie München
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Zertifikat "Spezielle Schmerzpsychotherapie"

Für den Erwerb des Zertifikats in „Spezieller Schmerzpsychotherapie“ gemäß der neuen Weiterbildungsordnung der PTK Bayern vom 19.01.19 müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Approbation als psychologischer oder ärztlicher Psychotherapeut*in/Approbationsurkunde
  • Mindestens 80 Stunden theoretische Weiterbildung
  • Mindestens 180 Behandlungsstunden unter Supervision
  • Mindestens 25 Stunden Supervision
  • Mindestens 40 Stunden Hospitation
  • Mindestens 6 supervidierte Falldokumentationen
  • Teilnahme an mindestens 12 interdisziplinären Schmerzkonferenzen oder Sitzungen interdisziplinär besetzter Qualitätszirkel
  • Ärztliche Psychotherapeut*innen müssen über einen Titel als Facharzt*in für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt*in für Psychotherapeutische Medizin oder Facharzt*in für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie verfügen. Die Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" für Ärzte kann aufgrund der kürzeren Ausbildungszeit nicht anerkannt werden.

Kolleginnen und Kollegen, die nicht der PTK Bayern angehören, können wie bisher einen Antrag auf Zertifizierung an die neue Vorsitzende der Gemeinsamen Prüfungskommission „Schmerzpsychotherapie“ richten:


Frau Eva Liesering-Latta

sspt.pk@gmail.com

 

Deutsche Schmerzgesellschaft-Unterkonto 'Prüfungskommission Schmerzpsychotherapie' 

Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG

IBAN: DE17 5609 0000 0100 0189 13
BIC: GENODE51KRE

Die Ausstellung des Zertifikats erfolgt über die DGPSF.

 

Weiterführende Infos zur Weiterbildungsordnung finden Sie unter: 

https://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/id/li_satzungen.html