#
Für den Erwerb des Zertifikats in „Spezieller Schmerzpsychotherapie“ gemäß der neuen Weiterbildungsordnung der PTK Bayern vom 19.01.19 müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
Kolleginnen und Kollegen, die nicht der PTK Bayern angehören, können wie bisher einen Antrag auf Zertifizierung an die neue Vorsitzende der Gemeinsamen Prüfungskommission „Schmerzpsychotherapie“ richten:
Frau Eva Liesering-Latta
sspt.pk@gmail.com
Deutsche Schmerzgesellschaft-Unterkonto 'Prüfungskommission Schmerzpsychotherapie'
Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG
IBAN: DE17 5609 0000 0100 0189 13
BIC: GENODE51KRE
Die Ausstellung des Zertifikats erfolgt über die DGPSF.
Weiterführende Infos zur Weiterbildungsordnung finden Sie unter:
https://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/id/li_satzungen.html