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Für den Erwerb des Zertifikats "Begutachtung psychischer und schmerzbezogener Krankheitsfolgen" wird der Nachweis von 3 selbst erstellten Gutachten aus dem Bereich chronischer Schmerzen gefordert. Für die Erstellung der Gutachten wurden von Herrn PD Dr. Ralf Dohrenbusch folgende Empfehlungen formuliert.
Auftraggeber
1. Sozialgerichte
2. Versicherungen
a. Rentenversicherung
b. Berufsgenossenschaften
c. Private Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen
3. Arbeitgeber (z.B. Klinikleitung) oder kooperierende Ärzte
Fragestellungen
1. Grad der Behinderung, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Grad der Schädigungsfolgen, Merkzeichen
2. Opferentschädigung
3. Berufsunfähigkeit
4. Arbeitsfähigkeit
5. Rehabilitationsbedarf
6. Rehabilitationserfolg und -prognose
Inhaltliche Anforderungen
1. Es sind mindestens 5 unterschiedliche Datenquellen (z.B. Fremdbericht, Exploration, Verhaltensbeobachtung, normierte Fragebögen, psychologische Leistungstests, psychophysiologische Messungen, Kennwerte zur Beschwerdenvalidierung) zu berücksichtigen.
2. Gutachten zur Funktions- und Leistungsfähigkeitsbeurteilung sollten psychologische funktions- oder leistungsdiagnostische Testverfahren beinhalten.
3. Maßnahmen zur Validierung der individuellen Ergebnisse sind gesondert aufzuführen. Jeder inhaltlichen Interpretation von Explorations- und Fragebogendaten sollten sorgfältige Maßnahmen zur Analyse der Ergebnisvalidität von Selbstberichten oder Testergebnissen vorausgehen. Die Maßnahmen sind gesondert zu dokumentieren.
4. Gutachten zu psychischen oder schmerzbezogenen Krankheitsfolgen sollten die Teile Vorbefunde, psychopathologische Merkmale, Krankheitsverarbeitung, Aktivität und Partizipation sowie Beschwerdenvalidierung enthalten.
5. Prognosen sind unter Berücksichtigung der lebensgeschichtlichen Entwicklung und der Ergebnisse zur Validität zu erstellen. Der bisherige Krankheitsverlauf sollte insbesondere im Hinblick auf die Unterscheidung von willentlichen und krankheitswertigen Einflüsse analysiert werden.
6. Der Umfang eines Gutachtens sollte mindestens 8 Seiten betragen.