Zertifikat "Spezielle Schmerzpsychotherapie"
Für den Erwerb des Zertifikats in „Spezieller Schmerzpsychotherapie“ gemäß der neuen Weiterbildungsordnung der PTK Bayern vom 19.01.19 müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Approbation als psychologischer oder ärztlicher Psychotherapeut*in/Approbationsurkunde
- Mindestens 80 Stunden theoretische Weiterbildung
- Mindestens 180 Behandlungsstunden unter Supervision
- Mindestens 25 Stunden Supervision
- Mindestens 40 Stunden Hospitation
- Mindestens 6 supervidierte Falldokumentationen
- Teilnahme an mindestens 12 interdisziplinären Schmerzkonferenzen oder Sitzungen interdisziplinär besetzter Qualitätszirkel
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- Ärztliche Psychotherapeut*innen müssen über einen Titel als Facharzt*in für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt*in für Psychotherapeutische Medizin oder Facharzt*in für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie verfügen. Die Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" für Ärzte kann aufgrund der kürzeren Ausbildungszeit nicht anerkannt werden.
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Kolleginnen und Kollegen, die nicht der PTK Bayern angehören, können wie bisher einen Antrag auf Zertifizierung an die neue Vorsitzende der Gemeinsamen Prüfungskommission „Schmerzpsychotherapie“ richten:
Frau Eva Liesering-Latta
pk@sspt.info
Deutsche Schmerzgesellschaft-Unterkonto 'Prüfungskommission Schmerzpsychotherapie'
Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG
IBAN: DE17 5609 0000 0100 0189 13
BIC: GENODE51KRE
Die Ausstellung des Zertifikats erfolgt über die DGPSF.
Weiterführende Infos zur Weiterbildungsordnung finden Sie unter:
https://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/id/li_satzungen.html